Zweitwohnsitsteuer in Köln

henke22 @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5910 Tagen) @ Alfred

» Vorbehaltlich denkbarer, anders lautender Entscheidungen der NRW-Justiz und
» des BVerwG muss man wohl in Köln wohnen, um zur dort so genannten
» Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Wer von außen kommt, um in Köln nur
» zu studieren, bliebe demnach (vorerst) steuerfrei.

Leider habe ich mich jetzt falsch informiert. Ich meine, wenn man von einem anderen Bundesland kommt in Köln sein Zweitwohnsitz haben will. Muss man dann als Student diese Steuer bezahlen oder nicht>


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