Ärger mit der Stadt Köln

Alfred @, Dienstag, 14.04.2009 (vor 6195 Tagen) @ Niya

Ich nehme mal an, es ist erst die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Oder handelt es sich schon um den Steuerbescheid.
Ohne Klage geht wird es wohl nicht abgehen. Du kannst ja nachweisen, dass Du die Wohnung 2005 (und früher) nicht als Nebenwohnung genutzt hast.
Dazu sagt das BVerwG in seinen Urteilen vom 17.9.2005:
„Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung werde tatsächlich nicht genutzt.“
Das ist zwar im Kontext des Urteils absurd, aber Dir kann es Recht sein und dürfte bei einer Klage glatt zum Erfolg führen.


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