Zweitwohnung bei den eltern trotzdem steuern???

Alfred @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5947 Tagen) @ verwirrt

Warum wunderst Du Dich, wenn Du schon selbst schreibst, dass Du Dich in Berlin mit Zweitwohnung gemeldet hast>
Aber im Prinzip ist es gleichgültig, wie Du das Ding nennst – Justitia ist das ein und das Selbe. Ob Du Miete zahlst, ist nach dem Berliner ZWStG völlig unerheblich. Der steuerbare Aufwand besteht demnach im Nutzen einer Nebenwohnung.
Deswegen: So schnell und so weit rückwirkend wie möglich die Nebenwohnung in Berlin abmelden (fass erforderlich: „ausziehen“). Es gibt keinen vernünftigen Grund für Dein Meldeverhalten. In Bamberg ist Deine alleinige Wohnung, und wie oft und wie lange Du Deine Eltern besuchst, geht keine Behörde was an. Du kannst natürlich auch alles so belassen wie es ist, zahlen und/oder Dich bis zum BVerfG hoch klagen.
Es wird auch kein Richter in Berlin oder München übewrhaupt erkennen - schon garnicht für Recht -, dass Deine Nebenwohnung keine Wohnung im Sinne der Berliner Bauordnung ist.


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