Zweitwohnung bei den eltern trotzdem steuern???
Keine dumme Frage, aber ungenaue Angaben. Mache Dir selbst ein Bild:
Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwoh-nung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats. Der Steuerpflichtige soll den Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, der zuständigen Behörde mitteilen.
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verwirrt,
15.04.2009
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Alfred,
15.04.2009
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16.04.2009
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19.04.2009
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06.05.2009
- Zweitwohnung bei den eltern trotzdem steuern??? - Yvonne Winkler, 07.05.2009
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Alfred,
19.04.2009
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Alfred,
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Alfred,
15.04.2009