Frage zum Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5861 Tagen) @ Yvonne Winkler

Wobei bei solchen Konstruktionen die Frage auftaucht: Wo steht denn geschrieben, dass man eine gemietete Wohnung/ein gemietetes Zimmer auch melderechtlich relevant nutzen muss> Allenfalls philosophisch-meditativ könnte man sagen: Das Wesen einer Wohnung ist es, genutzt zu werden - aber das gilt in München ja nicht einmal.


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