Frage zum Zweitwohnsitz
Wobei bei solchen Konstruktionen die Frage auftaucht: Wo steht denn geschrieben, dass man eine gemietete Wohnung/ein gemietetes Zimmer auch melderechtlich relevant nutzen muss> Allenfalls philosophisch-meditativ könnte man sagen: Das Wesen einer Wohnung ist es, genutzt zu werden - aber das gilt in München ja nicht einmal.
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Marcel,
23.04.2009
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Yvonne Winkler,
24.04.2009
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- Frage zum Zweitwohnsitz - Marcel, 26.04.2009
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