Frage zum Zweitwohnsitz

Yvonne Winkler @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5453 Tagen) @ Alfred

Steht nirgendwo geschrieben, daher entfällt die Meldepflicht, wenn er es nur mental nutzt und nicht praktisch.

Weiss nur nicht, ob sich die angedachte Variante für den angedachten Zweck eignet oder ob man die Kröte ZWS schlucken muss, um einem Fremdvergleich standzuhalten. Die Bettdecke hat nur vier Zipfel und man kann nicht an allen Enden gleichzeitig ziehen.


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