Zweitwohnsitzsteuer in Köln

powdertv @, Mittwoch, 29.04.2009 (vor 5839 Tagen)

Eine Sache habe ich auf jeden Fall schon mal gelernt, traue nie der weiterleitung von informationen zwischen unterschiedlichen Ämtern, und eine Klage scheint der einzige weg zu sein (dank bürokratieabbaugesetz 2) Welch ein Hohn! Hier ist meine kleine Gechichte:


01.xx.2002 bis 30.xx.2003
Wohnen in der xxstrasse in Köln. Befristeter Mietvertrag da das Wohnheim nach meinem Auszug abgerissen wird.
Anmeldung der Wohnung als 2.Wohnsitz 13.xx.2002

17.xx.2003 bis 28.xx.2004
Umzug und Studium in XY
Anmeldung des 1.Wohnsitzes in XY. Dabei (auf Nachfrage der Mitarbeiterin) Abmeldung des 2.Wohnsitzes in Köln per Formular.

2007
Unterrichtung über Zweitwohnsteuer vom Jahr 2005-2007 durch das Kassen und Steueramt Köln.
- Telefonische Rücksprachen mit dem Kassen und Steueramt.
- Erneuter Versuch der Abmeldung in Köln mit Zusendung des Auszugsprotokolls an das Einwohnermeldeamt mit der Zusage der Weiterleitung an das Kassen und Steueramt
- Persönliche Nachfrage beim Einwohnermeldeamt der Stadt Lennestadt ob 2.Wohnung jetzt ausgetragen. Da dies nach 2 Wochen noch nicht der Fall war, Direkte Bearbeitung der Beamtin vor Ort. Laut ihren Angaben erfolgte Abmeldung an diesem Tag.

05.03.2009
Zweitwohnsteuerbescheid des Kassen und Steueramt der Stadt Köln.
- Umgehende Telefonische Anfrage ob es sich hierbei um einen Fehler handelt. (Gesprächspartnerin Frau Mxx, Zeichen: XX/XY)
- Auf ihre Empfehlung hin Rücksprache mit Frau XY(Bürgeramt Lindenthal, Meldehalle, Zeichen: xx/xy/xz)
Erneute Zusendung der Auszugsunterlagen. Da diese nicht vorlagen musste ich Sie beim Studentenwerk der Stadt Köln erneut beantragen. Anschließende Zusendung der Unterlagen an Frau Meier, die eine Rückwirkende Abmeldung sowie die Weiterleitung an das Kassen und Steueramt einleitet.

26.03.2009
Brief mit Einspruch gegen das Laufende Verfahren an das Kassen und Steueramt
- Da ich aufgrund der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre dazu gelernt habe schicke ich noch diesen Einspruch gegen das Verfahren an das Kassen & Steueramt, dem ich das Auszugsprotokoll des Studentenwerks hinzufüge.

01.04.2009
Bescheid über Rückwirkende Abmeldung des Nebenwohnsitzes
-Erhalt des Abmeldebescheids des Einwohnermeldeamts mit der Information dass die Unterlagen ebenfalls an das Kassen und Steueramt weitergeleitet wurden.

16.04.2009
Erhalt des Änderungsbescheid über die Zweitwohnungssteuer, sowie Antwort auf meinen Einspruch vom 26.03.2009
- Obwohl die Rückwirkende Abmeldung vorliegt, Änderung des Bescheides nur für das Jahr 2009 von 360€ auf 60€

29.04.09
- Überprüfung des Melderegisters: Das tatsächliche Datum der Abmeldung in der xxtrasse 1 am 28.06.2004 !!!


So, jetzt stellen sich mir folgende fragen:

1) wie kann die stadt köln nach 2 schreiben,eins im Jahr 2007 und eins im Jahr 2009 eine Zahlungsaufforderung erstellen die nur noch per klage angefochten werden kann>

2) nach dem schreiben am 5.3. habe ich nach telefonsicher rücksprach (ich ging immer noch von einem Fehler aus der durch den korrigierten bescheid (der ja auch am 16.4. kam) geklärt würde. Beide Bescheide sind aber weiterhin fehlerhaft, die Klagefrist für den ersten Bescheid ist aber nun abgelaufen. Ich gehe aber trotzdem davon aus das es ein laufendes verfahren ist gegen das ich auch jetzt noch wiederspruch einlegen kann, richtig>

3) wie soll man sich eigentlich abmelden> ich habe es persönlich, per formular und per brief versucht! SCheinbar hat es ja auch zum 28.4.2004 geklappt, warum rafft das kassen und steueramt das nicht>>>

vielen dank fürs lesen und die hoffentlich hilfreichen ratschläge!


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