Zweitwohnsitzsteuer in Köln

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 29.04.2009 (vor 5943 Tagen) @ powdertv

» So, jetzt stellen sich mir folgende fragen:
»
» 1) wie kann die stadt köln nach 2 schreiben,eins im Jahr 2007 und eins im
» Jahr 2009 eine Zahlungsaufforderung erstellen die nur noch per klage
» angefochten werden kann>
»
» 2) nach dem schreiben am 5.3. habe ich nach telefonsicher rücksprach (ich
» ging immer noch von einem Fehler aus der durch den korrigierten bescheid
» (der ja auch am 16.4. kam) geklärt würde. Beide Bescheide sind aber
» weiterhin fehlerhaft, die Klagefrist für den ersten Bescheid ist aber nun
» abgelaufen. Ich gehe aber trotzdem davon aus das es ein laufendes verfahren
» ist gegen das ich auch jetzt noch wiederspruch einlegen kann, richtig>
»
» 3) wie soll man sich eigentlich abmelden> ich habe es persönlich, per
» formular und per brief versucht! SCheinbar hat es ja auch zum 28.4.2004
» geklappt, warum rafft das kassen und steueramt das nicht>>>
»
» vielen dank fürs lesen und die hoffentlich hilfreichen ratschläge!

Da das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, geht jetzt jeder blödsinnige Fehler inhaltlicher Art direkt vors Verwaltungsgericht. Die Zahlungsaufforderung ist ein Zweitwohnungsteuerbescheid.

Wenn der zweite Bescheid ein Änderungsbescheid des ersten Bescheides ist, gilt nur der zweite. Klagefrist nicht versäumen! Letztlich beurteilen kann man es nur, wenn man die Bescheide selbst prüfen kann.

Tja g'schlamperte Verwaltung oder überforderte Verwaltung oder zu wenig Personal für zuviel Arbeit oder oder oder.
Frag nach bei Shakespeare.


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