Zweitwohnungssteuer Köln

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5880 Tagen) @ desiree

Es gibt keine andere Möglichkeit, als Klage zu erheben.
Wenn man das Widerspruchsverfahren abschafft, kommt halt auch jeder Sachverhaltsirrtum vor den Kadi.

Also Antrag auf Aufhebung des Steuerbescheides stellen und als Begründung den Sachverhalt darlegen und Beweise hinzufügen.
Das kostet dann nur die Gerichtsgebühren, wenn man unterliegt.


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