Neue Satzung für Halle

Alfred @, Sonntag, 31.05.2009 (vor 5436 Tagen) @ Yvonne Winkler

Wenn ich die Neufassung der Satzung richtig verstehe, erhebt die Stadt also von Alleinstehenden eine Steuer auf das Nutzen einer Nebenwohnung, unabhängig davon, ob der Nutzer dafür finanzielle Mittel aufwendet oder nicht. Das steht nach Auffassung der Stadt in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufwandsteuer im Allgemeinen und zur Zweitwohnungsteuer als einer zulässigen örtlichen Aufwandstuer im Besonderen.
Na ja, es ist zumindest deutlich.


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