ZWS in Köln, obwohl Erstwohnsitz auch in Köln!!
Die Tatsache, sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz in einer Kommune zu haben, macht keinen Unterschied. Entscheident ist der Nebenwohnsitz (Es gibt nur wenige Kommunen, die es per Satzung ausschließen).
Die Bescheide werden in der Regel jedes Jahr gefällt. Ich nehme an, der Änderungsbescheid bezieht sich daher nur auf das laufende Jahr.
Für mich sieht der Fall so aus, als ist hier anwaltliche Hilfe nötig. Zumindest berüht das Thema auch nicht mehr die Zweitwohnungssteuer, sondern die Abgabenordnung. Und die damit verbundenen Fragen wärn eher, daß du den Bescheid nie bekommen hast (dumm nur, wenn es per Einschreiben bei der Größenordnung ankam. Dumm auch, wenn du dich telefonisch auf diesen bescheid schon bezogen hsat) oder wie die Abwesenheit im Ausland zu werten ist.
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melanguera,
06.06.2009
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René,
06.06.2009
- ZWS in Köln, obwohl Erstwohnsitz auch in Köln!! - melanguera, 08.06.2009
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René,
06.06.2009