ZWS in Köln, obwohl Erstwohnsitz auch in Köln!!

melanguera @, Montag, 08.06.2009 (vor 5845 Tagen) @ René

» Bescheid nie bekommen hast

die Aufforderung mich zur Sache zu äußern kam, ebenso wie der Bescheid kam Zustellungsurkunde - auf beides habe ich reagiert, auf letzteres zu spät und nicht mit Klage. So schreibt sie, daß er rechtskräftig ist, und sie deshalb "leider" nix mehr ändern kann. Hat ihn aber doch dahingehend geändert, daß sie 2009 gekürzt hat (von 696,- auf 232,-).
DAs war ja auch meine Frage gewesen, ob ich mich dann nicht darauf zurückziehen kann, daß durch einen Änderungsbescheid der Vorherige erlischt> Im Ä.-Besch. ist ja nur noch von 2009 die Rede, allerding mit dem (Standar-) Passus - sinngemäß: "sonstige Zahlungen bzw. Forderungen bleiben davon unberührt"


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