ZWS Köln
Gemäß Meldegesetz ist der Be- und Auszug relevant, nicht das Anmiet- und Kündigungsdatum. Beide Angaben können abweichen, bspw. du mietest zum Monatsersten, kannst aber deinen Umzug erst drei Wochen später befördern. Oder die Kündigungsfrist ist halt länger. In der Regel wirst du beim Meldeamt auch gefragt, wann du eingezogen bist (so hatte ich es bisher erlebt).
Bei drei Monaten könnte man ggf. noch konstruieren, daß man (angenommen es war Januar bis März) am 20. Januar ein- und am 15. März ausgezogen bist - und würdest unter die zwei Monate kommen. Hätte dann auch gleich den Vorteil, daß man sich nicht falsch gemeldet hat. Vielleicht deckt dich ja dein Vermieter auch gleich (die schlüssel hat sie mir am ... abgegeben).
Das Kündigungsschreiben würde dir nur bedingt helfen. Die Kündigung bedarf zwar der Schriftform (gemäß §568 BGB), aber: wenn du gekündigt hast, dann hat der Vermieter ja diese Kündigung. Und nicht du.
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Capricorn,
04.06.2009
- ZWS Köln - René, 08.06.2009