Wie verhalten bei ZWS Köln

Big_Player @, Freitag, 12.06.2009 (vor 5842 Tagen) @ Alfred

Ok danke erstmal!

Also würdest du mir raten das Formular vollständig auszufüllen und nach dem Erhalt des Steuerbescheides einen Anwalt einzuschalten, wobei ja wenn ich richtig informiert bin, da momentan wenig Erfolgsaussichten sind. Oder doch zähneknirschend bezahlen, wozu ich aber eigentlich nicht gewillt bin, weil man in diesem Fall nun wirklich nicht von einer Wohnung reden kann>

Die Berechnung der Miete ist in meinem Fall natürlich ein Witz, da würde ja dann wirklich die komplette Quadratmeterzahl des Hauses durch die Anzahl der Personen geteilt, dass zudem dann noch in einer guten Wohnlage, was den Quadratmeterpreis in die Höhe schnellen lässt. Da kämen, wenn ich dass dann wahrheitsgemäß angeben würde, ja wirklich so 60m2 raus, reine Nutzungsfläche. Das ist ja dann im Falle eine Kinderzimmers nun wirklich absurd!


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