ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden?
Hallo Alfred, danke für die Antwort! Es wundert mich nur, dass kein Mietvertrag verlangt wird. Es ist ja dann so etwas wie eine "Erstanmeldung" hier. Ein Freund von mir meinte, er habe vor 2 Jahren bei der Anmeldung seines Zweitwohnsitzes seinen Mietvertrag vorgezeigt.
Und das mit dem Datum, naja ... was ist, wenn doch einer nachfragt> Ist das dann nicht Urkundenfälschung>
Viele Grüße!
gesamter Thread:
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
ArthurDayne,
14.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
Alfred,
14.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
ArthurDayne,
15.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
ArthurDayne,
15.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
Yvonne Winkler,
16.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? - ArthurDayne, 16.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
Yvonne Winkler,
16.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
ArthurDayne,
15.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
ArthurDayne,
15.06.2009
- ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden? -
Alfred,
14.06.2009