ZWS eingeführt, nachträglich Zweitwohnung anmelden?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 16.06.2009 (vor 5886 Tagen) @ ArthurDayne

» So, ich habe gerade mal mit meinen Vater telefoniert. Der meint, ich soll
» hier keinen Erstwohnsitz anmelden, zumindest vorerst. Denn vermutlich fällt
» sonst das Kindergeld weg und ich bin nicht mehr über meine Eltern
» krankenversichert...


Das ist nun beides völliger Käse.
Beides ist völlig unabhängig davon, wo Du Deinen Erstwohnsitz anmeldest.

Es hängt nur davon ab, ob Du von den Eltern unterhalten wirst, einen Wohnsitz in Deutschland und eigene Einkünfte unter dem Betrag 7.680,00 Euro hast.
Über die Bedingungen des Kindergeldbezuges:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/M...

Ähnliches gilt für die KV.


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