ZWS-Höhe und Aufenthalt

Alfred @, Donnerstag, 18.06.2009 (vor 5898 Tagen) @ dante

Zu 1. Bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Zu 2. Zweitwohnsitz ist eine willkürliche Festlegung. Da gibt es keine Zeitbeschränkung.


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