ZWS-Höhe und Aufenthalt

Alfred @, Freitag, 19.06.2009 (vor 5896 Tagen) @ René

» » 2. Wie lange darf ich mich eigentlich offiziell an meinem Zweitwohnsitz
» aufhalten>>>
»
» Entgegen zu Alfreds Antwort: in der Regel nicht mehr als 50% deiner Zeit.
» Sonst müßtest du - meldekonform - tauschen.

Ich bleibe dabei: Wie lange ich mich an meinem Zweitwohnsitz aufhalte, geht niemanden was an – es ist auch nicht meldepflichtig.
Wenn man das Melderecht zieht und Nebenwohnung meint, stimmt „nicht mehr als 50%“ auch nur dann, wenn man nur zwei Wohnungen nutzt und nicht viel unterwegs ist.


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