Meine Klage-Erfahrung und noch ein paar Fragen

klara @, Freitag, 26.06.2009 (vor 5828 Tagen) @ René

» 1. Bei der Klageschrift kann man nicht viel mit auf den Weg geben. Das ist
» fallabhängig.

Es gibt viel Muster von Klageschriften im Internet, Ich habe mir eine einfache ausgesucht und auf meinen Fall hin verändert. So in etwa muss das aussehen:

Name
Adresse
Datum,Ort

An das
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz

50667 Köln

Klage (fett und in der Mitte)

der Musterliese Musterland, Musterstraße 90000 Musterstadt
Klägerin

gegen


die Stadt Köln, Athener Ring 4, 50765 Köln Zusatz: vertreten durch den Oberbürgermeister Fritz Schramma

Beklagte

Die Beklagte wird verurteilt:

1. den Zweitwohnsitzsteuerbescheid vom xxxxxxx , zugegangen am xxxxxxx ,
Kassenzeichen aufzuheben
2.( die Vollziehung des Bescheides auszusetzen ) nur wenn dies vom Amt verweigert wurde
3. die Kosten des Verfahrens zu tragen

Begründung:

Ein Teil meiner Begründung war z.B auch das die Berechnungsgrundlage für die Steuer fehlt da keine Miete gezahlt wurde.

Sollte sachlich und kurzgefasst sein, trotzdem verständlich und nichts vergessen!Beweise anführen, Paragraphen habe ich nicht angeführt.

Beweise:
1.
2.
3.
4.
Zeugen: (Vermieter, Mitbewohner, neue Mieter)


Eine Rücknahme bzw. Korrektur des Steuerbescheids ist trotz schriftlicher und telefonischer
Aufforderung nicht erfolgt, sodass eine Klage geboten war.


Datum, Ort, Unterschrift

» 2. Bei den Beweise sammeln sieht es ggf. interessanter aus: welche Beweis,
» für was>

1 Bestätigung des Vermieters über das gekündigte
Mietverhältnis.
2 Bescheinigung über den Auslandsstudienaufenthalt
3 Anmeldebestätigung der Stadt Düsseldorf
4 Bestätigung über den gekündigten Dauerauftrag, aus denen
hervorgeht, dass ab dem
31.08.2005 keine Miete mehr gezahlt wurde.(Kontoauszüge u.s.w)
Nachgereicht wurden:

5 Rückwirkende Abmeldung der Stadt Köln
6 Briefwechsel von 2005 in dem meine Mutter dem Kassen- und Steueramt erklährt das ich mich im Ausland befinde und aus der betreffenden Wohnung ausgezogen bin
(man muss sich mal Vorstellen - auf diesen Brief hat das Kassen und Steueramt 5 Jahre lang nicht geantwortet!!!!!)

» 3. Die Gerichtskostenhilfe ist auch ein wichtiger Punkt, vermutlich gibt
» es aber hier gute Seiten, die da alles erklären, was zu beachten ist - auf
» die könnten wir dann verweisen.
Das Steht alles auf der Seite des Verwaltungsgericht auch das Formular zum download_ bei mir hats leider nicht geklappt.
»
» 4. die Aussetzung wäre ggf. spannend
Die Aussetzung der Vollstreckung ist beim Amt zu beantragen, verweigert diese den Antrag in aller Form kann dies auch gerichtlich eingeklagt werden.
»
» Ich habe deinen Beitrag mal etwas manipuliert und die Adresse des
» Ursprungbeitrags eingefügt.
Hab ich leider nicht gefunden - wo denn!:-)
»
» Was war bei dir das zündende Argument, weshalb sie nachgaben> Ich nehme
» an, ein Urteil wird es dazu nicht geben>

Sicherlich die Tatsache daß ich geklagt habe und die rückwirkende Abmeldung.


Das Amt hatte beantragt das ich alle Kosten des Verfahrens zu tragen hätte- letztlich wurden die Gerichtkosten gegeneinander aufgehoben- heißt jeder zahlt seins und die Hälfte der Gerichtskosten.Die Begründung ist daß ich zum Zeitpunkt des 1.Bescheids in Köln gemeldet war.
Beschweren kann man sich nur wenn der Beschwerdegrund 200eur übersteigt und so wird mich der Spaß 150 euro kosten.

Ich denke ich werde meiner Sachbearbeiterin eine Badeperle zukommen lassen damit sie sich rein waschen kann von den Sünden die sie im Namen anderer begeht.
Eine kalte und harte Welt ist die in der nicht mehr gesprochen und zugehört wird.

Vielen Dank an den, der dieses Forum eingerichtet hat!
Denn es geht hier nicht nur um Geld sondern um Systeme die für die Menschen da sein sollten und nicht umgekehrt.


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