ZWS Köln für Jan-Feb 05

troschan @, Dienstag, 30.06.2009 (vor 5825 Tagen) @ troschan

Da ich ja noch den Fragebogen bekommen habe und auch keine direkte Steuerschätzung müsste doch eigentlich auch der § 169 der Abgabenordnung greifen, oder>

Da ist ja eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren angeben, diese ist ja inzwischen abgelaufen. Wir haben jetzt beide das erste Mal einen Brief der Stadt in dieser Angelegenheit erhalten.


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