ZWS Köln für Jan-Feb 05
Da ich ja noch den Fragebogen bekommen habe und auch keine direkte Steuerschätzung müsste doch eigentlich auch der § 169 der Abgabenordnung greifen, oder>
Da ist ja eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren angeben, diese ist ja inzwischen abgelaufen. Wir haben jetzt beide das erste Mal einen Brief der Stadt in dieser Angelegenheit erhalten.
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troschan,
30.06.2009
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- ZWS Köln für Jan-Feb 05 - Alfred, 30.06.2009
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troschan,
30.06.2009