ZWS Köln für Jan-Feb 05

Alfred @, Dienstag, 30.06.2009 (vor 5825 Tagen) @ troschan

Empfehlung: § 170 AO lesen, bevor man auf die Idee kommt, die Festsetzungsfrist sei abgelaufen.

Ansonsten muss die Stadt sich halt auf Eure Angaben verlassen (wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissn).


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