es ist nicht wirklich keine Steuer

Werner, Donnerstag, 24.11.2005 (vor 6957 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» 2. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung:
»
» Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine
» besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
» Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen
» der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft;
» die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
»

»
» Und diese Definition trifft ja wohl auf die Zweitwohnsitzsteuer irgendwie
» zu ...

Trifft nicht ganz zu, denn die Kommunen argumentieren ja damit, die Abgabe sei erforderlich, Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren, die vom Zweitwohnsitzenden ohne diese kommunale Abgabe nicht mitfinanziert würden. Mit dieser Geldleistung ist im Gegensatz zur Steuer, eine besondere Leistung der Kommune verbunden (beispielsweise funktionsfähige Heiztechnik im städtischen Schwimmbad oder ein gepflegter Radweg).

Im Übrigen ist es völlig Wurst, ob Steuer oder kommunale Abgabe - Studenten und Azubis sind hier in jedem Fall die Gekniffenen.

Und den Hinweis, die Zweitwohnsitzsteuer sei keine Steuer, sondern eine kommunale Abgabe, erhielt ich vor rund 6 Jahren mal von einem Finanzamt, als ich nachfragte, ob in der betreffenden Stadt Zweitwohnsitzsteuern erhoben würden. Ich fand die Ausführungen damals sehr bemerkenswert. Ich ordnete den Unterschied zwischen Abgabe und Steuer dennoch in die Rubrik "unnützes Wissen" ein. An die Details kann ich mich wirklich nicht mehr erinnern.

Gruß
Werner


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