es ist nicht wirklich keine Steuer
Kurzreferat in Steuerrechtstheorie (konnte ich mir nicht verkneifen :
1. Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz. In aller Regel ist die in diesem Grundgesetzartikel den Ländern zugewiesene Gesetzgebungsbefugnis durch Landesrecht (-> Kommunalabgabengesetze) den Kommunen als Satzungsrecht übertragen worden - was nichts an der Eigenschaft der Abgabe als Steuer ändert.
2. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung:
Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
Und diese Definition trifft ja wohl auf die Zweitwohnsitzsteuer irgendwie zu ...
Viele Grüße
Thomas Weihermüller
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- es ist nicht wirklich keine Steuer -
Werner,
18.11.2005
- es ist nicht wirklich keine Steuer -
René,
18.11.2005
- es ist nicht wirklich keine Steuer -
Thomas Weihermüller,
21.11.2005
- es ist nicht wirklich keine Steuer - Werner, 24.11.2005
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Thomas Weihermüller,
21.11.2005
- es ist nicht wirklich keine Steuer - Alex, 06.12.2005
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René,
18.11.2005