österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
in Berlin hast Du melderechtlich Deine einzige (oder alleinige) Wohnung, nichts anderes, denn da geht es nur umWohnungen in Deutschland.
Das Wort "Wohnsitz" kommt im deutschen Melderecht nicht ein einziges Mal vor. Richtig bei Dir wäre, in Berlin von einem "dauernden Aufenthalt" zu sprechen.
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fräulein brösel,
20.07.2009
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Alfred,
20.07.2009
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Rebell,
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