österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin

Rebell @, Freitag, 24.07.2009 (vor 5799 Tagen) @ Alfred

» in Berlin hast Du melderechtlich Deine einzige (oder alleinige) Wohnung,
» nichts anderes, denn da geht es nur umWohnungen in Deutschland.

Ob Du Recht hast Alfred>> Oder der Staatsdiener >>>Hier Auszug aus „Die Zweitwohnungssteuer in der Praxis“
Von Dr. Christian Zieglmeier Bayerisches Staatsministerium des Innern
Begriff> Hauptwohnung im Ausland
Soweit die jeweiligen Satzungen nicht ausdrücklich auf die melderechtlichen Begriffsbestimmungen( Haupt- und Nebenwohnung) verweisen, umfassen die Zweitwohnungssteuersatzungen im Gegensatz zum Melderecht auch Hauptwohnungen im Ausland. Das entspricht dem Charakter der Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer und hält sich im Rahmen des den Gemeinden durch Art. 3 Abs.1 KAG eröffneten Kompetenzrahmens bei der Ausgestaltung des Steuergegenstandes.(BayVGH-Beschl. V.17.10,2007 4 CS 06 2126) Denn die Zweitwohnungssteuer knüpft an den Konsum für den persönlichen Lebensbedarf an, der im innehaben einer weiteren Wohnung( Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung typischerweise zum Ausdruck kommt. Steuergegenstand ist mithin alleine das Innehaben der Zweitwohnung und der für sie betriebene Aufwand. Ob sich die Hauptwohnung im In- oder Ausland befindet, ist dafür unerheblich.


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