News: ZWS ab 2011 auch in Stuttgart

Alfred @, Mittwoch, 29.07.2009 (vor 5375 Tagen) @ Rebell

» Weshalb setzt man denn diese Erkenntnis nicht in die Tat um darf gefragt » werden>

Das ist gar nicht erforderlich. Denn:
Die Zweitwohnungsteuer kann nämlich nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, die Steuer stelle eine Kompensation dafür dar, dass bei der Berechnung des Einkommensteueranteils der Gemeinden Einwohner mit Nebenwohnung nicht berücksichtigt werden, obwohl auch sie den Gemeinden (angeblich) Kosten etwa für allgemeine Infrastrukturaufwendungen verursachen. Das ist eine Folge der durch den Bund geregelten Einkommensteuerverteilung. Das grundsätzlich legitime Interesse der Gemeinden an der Erzielung von Einnahmen, um Maßnahmen im allgemeinen Interesse vornehmen zu können, rechtfertigt nicht die Ausgestaltung der Zweitwohnungsteuer in gleichheitswidrige Weise.


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