bei Freundin mit"wohnen"

Alfred @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5764 Tagen) @ JonBonOtti

Der Ort, in dem das EFH steht, war, ist und soll wohl bleiben, wenn überhaupt Dein Wohnsitz.
Ob der Aufenthalt bei der Freundin in Köln zu einem meldepflichtigen Nutzen der Wohnung führt, ist von hier aus nach Deinen Angaben nicht abschließend zu beurteilen. Ich gehe aber mal davon aus, dass Du meldepflichtig bist – alles spricht dafür. Auch dass es sich um die Nebenwohnung handelt.
Du bist zweifelsfrei nicht Inhaber der Nebenwohnung, mithin auch nicht steuerpflichtig. Eine Wohnung nutzen (wie im Melderecht vorgegeben) bedeutet noch lange nicht, dass man die Wohnung auch innehat. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuh.
Dennoch werden die Kölner wegen der Nebenwohnung nachfragen und eine Steuererklärung verlangen. Das dürfen sie sogar. Wie die Stadt dann entscheidet, ist fraglich. Nach Recht und Gesetz dürfen sie Dich nicht veranlagen. Wie man im Forum aber so lesen kann, neigen die Kölner allerdings dazu erst mal einen Steuerbescheid zu verschicken, denn nur wenige wehren sich dagegen und die Stadt kann kassieren. Frei nach dem Motto: Der Kämmerer braucht Geld. Auf diese, wie manche finden, verwerfliche, rechtsstaatlich zumindest bedenkliche Vorgehensweise wirst Du Dich u.U. wohl leider einstellen müssen. Aber da stehst Du dann nicht allein, sondern kriegst hier Hilfe.
Ich kenne da jmanden, der würde sich sogar freuen, wenn er Dir helfen kann.


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