Immer wieder Nürnberg
Hallo Bjoern,
» Hallo,
»
» lass dich nicht für dumm verkaufen. unterschiedliche Steuersatzungen hin
» oder her ... was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG 1983 mit
» Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG) festgelegt:
»
» "Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner
» Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs innehat."
»
» daran ist erstmal nicht zu rütteln. wenn eine Kommune meint, den
» Steuergegenstand anders zu definieren, dann muss die Satzung angegriffen
» werden.
» Nürnberg hat es anders formuliert ...
» (hinsichtlich der Gleichsetzung von Nebenwohnung un Zweitwohnung bitte
» etwas im Forum stöbern; da stehen genügend Sachen drin)
Naja, Nürnberg schreibt ja genau aus diesem Grund:
(1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.
Das haben die ja immerhin schon mal bewusst so formuliert.
Wie meinst du denn, könnte man "die Satzung angreifen"> Ich bin gerade am Überlegen, was man denn sinnvollerweise machen könnte, d.h. ob man irgendwie gegen die Steuererhebung, und vor allem gegen die unsägliche Erhebungspraxis, vorgehen kann.
Viele Grüße
_jaja_
gesamter Thread:
- Immer wieder Nürnberg -
Alfred,
02.09.2009
- Immer wieder Nürnberg - Alfred, 02.09.2009