Immer wieder Nürnberg
Hallo _jaja-
auch wenn es so aussieht, antworte ich mir nicht selbst.
» Naja, Nürnberg schreibt ja genau aus diesem Grund:
» (1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in
» einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.
» Das haben die ja immerhin schon mal bewusst so formuliert. Wie meinst du denn, könnte man "die Satzung angreifen"> Ich bin gerade am Überlegen, was man denn sinnvollerweise machen könnte, d.h. ob man irgendwie gegen die Steuererhebung, und vor allem gegen die unsägliche Erhebungspraxis, vorgehen kann.
Ist ja wohl die Frage, wer in Verfassungsfragen entscheidet - ganz bestimmt nicht die Stadt Nürnberg oder irgendein untergeordnetes Verwaltungsgericht. Ja, ich weiß, kein Richter ist dem anderen untertan, aber eine Hackordnung gibt es doch.
Aber Deine Fragestellung sollte etwas konkreter sein. Hast Du persönlich mit der ZWSt zu tun oder willst Du ganz allgemein gegen eine - wie manche sagen - verwerfliche kommunale "Recht"setzung kämpfen>
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- Immer wieder Nürnberg -
Alfred,
02.09.2009
- Immer wieder Nürnberg - Alfred, 02.09.2009