Was tun?

Alfred @, Freitag, 11.09.2009 (vor 5750 Tagen)

Alle, nicht nur Studenten,
- die wegen ihrer Nebenwohnung zur Zweitwohnungsteuer veranlagt werden sollen oder es schon sind,
- die melderechtliche Hauptwohnung aber nicht innehaben, weil sie z.B. bei ihren Eltern Wohnraum nur nutzen,
sollten spätestens dann über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, wenn ein Gericht ihre Klage rechtskräftig und ohne Möglichkeit der Berufung abgewiesen hat.
Wer das nicht tut und dem Nachdenken keine Taten folgen lässt, sollte nicht über „das System“ oder ähnliches klagen.


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