Was tun?

Alfred @, Sonntag, 13.09.2009 (vor 5748 Tagen) @ Rebell

Über die Unfähigkeit von Ministerien sinniere ich nicht, das ist mir zu unpersönlich. Da denke ich lieber über Minister nach.

Aber ich erweitere gerne meinen Vorschlag. Alle, die von einer Satzung betroffen sind, in der die Zweitwohnung wie folgt definiert ist:

„Zweitwohnung ist jede Wohnung in der XXX YYY, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“

sollten, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, spätestens dann über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, wenn ein Gericht ihre Klage rechtskräftig und ohne Möglichkeit der Berufung abgewiesen hat. Das müssten in BY ziemlich viele sein.

Wer das nicht tut und dem Nachdenken keine Taten folgen lässt (oder keine Taten hatte folgen lassen), sollte nicht über „das System“ oder ähnliches klagen.

In einem ähnlich gelagerten Fall hat das BVerfG sogar schon mal entschieden und zwar auf Nichtigkeit der Satzung erkannt.


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