Steuer auch in Memmingen

Christian @, Mittwoch, 09.08.2006 (vor 6904 Tagen) @ Tommy1206

Hallo Tommy,
„nicht reagieren“ ist meist der schnellste Weg, um im Umgang mit Behörden auf die Schnauze zu fallen (in diesem Fall: Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit).


Leider habe ich die Memminger Zweitwohnungsteuersatzung und die dazugehörigen Formulare im Netz nicht gefunden. Daher weiß ich nicht: Ab wann soll die Steuer gelten> Welches Formular hat die Stadt Dir geschickt, bzw. welche Fragen sollst Du beantworten>


Ganz allgemein:
1. Ich gehe davon aus, dass die Memmingener Satzung an das Melderecht anknüpft und das Nutzen von Nebenwohnungen besteuert.
2. Deswegen solltest Du zuerst überprüfen, ob Dein Meldestatus richtig ist und ob Du Dich ggf. überhaupt mit Nebenwohnung in Memmingen melden musst - oder ob eine Meldung mit Hauptwohnung richtig wäre.
3. Ist die Meldung mit Nebenwohnung richtig und erforderlich, bleibt fraglich ist auch, ob Du überhaupt zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kannst - es gibt mittlerweile eine Menge Ausnahmen, die von vorneherein eine Besteuerung unmöglich machen. In vielen Fällen ist eine Besteuerung nicht rechtmäßig, das muss aber vor Gericht „erstritten“ werden. In einigen, wenigen Fällen ist die Steuer rechtmäßig, und der Gang zu einem Gericht verspricht keinen Erfolg. Was bei Dir zutrifft, richtet sich nach Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen.
4. Solltest Du nicht genau wissen, was Du in das Formular schreiben sollst: Frage ganz einfach die Stadt (schriftlich oder per E-Mail). Das Steueramt ist verpflichtet, Dir da zu helfen. Oft werfen die antworten des Steueramtes neue Fragen auf. Und so lange die Fragen nicht beantwortet sind, kann das Formular logischerweise nicht abgegeben werden. Das ärgert die Verwaltung, schafft allerdings nur Zeit, keine Abhilfe.

Gruß


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