Anmelden in Erfurt

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ Andi246

Wenn Du davon ausgehen musst, nicht länger als 11-12 Monate in Erfurt zu arbeiten und Dich an den Wochenenden und im Urlaub nicht in Erfurt aufhalten wirst, dürfte in Erfurt nicht Dein vorwiegender Aufenthalt sein. Damit wärst Du dort melderechtlich mit Nebenwohnung korrekt registriert. Andere Überlegungen zur Anmeldung sind gesetzlich ohne Belang.
Die Fahrten während der Woche sind nur dann von Bedeutung, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Tagen absolviert werden.
Die Zweitwohnungsteuer kannst Du bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen, d.h. Du kriegst nur einen Teil wieder.
Überhaupt nicht anmelden ist, wie Du schon schreibst, gesetzwidrig. Das Bußgeld nach dem Meldegesetz kann bis zu 500 Euro betragen und natürlich durch das Bußgeld wegen Hinterziehung der Zweitwohnungstuer noch mal aufgestockt werden (theoretisch bis zu 10.000 EURO). Wie groß das Risiko ist, weiß ich nicht. Aber selbst wenn es gegen Null tendieren würde, würde ich Dir dieses Verhalten nicht raten. Der Zufall oder ein böser Nachbar schlagen da schnell zu.
Ansonsten gilt natürlich: Wenn Du nur 1 Wohnung als Mieter innehast, und bei deinen Eltern ohne Verfügungsberechtigung wohnst, ist nach meiner Auffassung die Zweitwohnungsteuer rechtswidrig. Dass die Satzung der Stadt Erfurt verfassungswidrig ist, hat das BVerfG schon mehrfach festgestellt und selbst das BVerwG müsste bei der einen oder anderen Norm seine Bedenken haben. Das geht aber vermutlich nicht ohne Gerichtsverfahren ab.
Liegt also bei Dir, ob Du zahlen oder Dich wehren willst.


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