Was tun?

Alfred @, Donnerstag, 22.10.2009 (vor 5443 Tagen) @ Yvonne Winkler

Unter einem Axiom habe ich mir eigentlich etwas Seriöses vorgestellt.:-(
Das beginnt schon mit dem „allgemeinen Wohnbedürfnis“ und dem, was man sich rechtlich darunter vorstellen soll.
Und was die Denkgesetze angeht: Ein typischer Zweitwohnungsfall nach diesen Vorstellung des BVerwG wäre der Verheiratete, der für seine ErwerbsZWEITwohnung mit Nebenwohnung registriert ist. Und was passiert dann> Er darf nicht besteuert werden, weil die Satzung verfassungswidrig ist (sagt das BVerfG). Und der Alleinstehende mit ErwerbsZWEITwohnung, die melderechtlich korrekt als Hauptwohnung registriert ist> Der wird auch nicht besteuert, weil die Satzung verfassungswidrig ist.
Von 1979 bis 2009 - Nichts dazu gelernt. Selbst die Ortsveränderung bliebt ohne Folgen.


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