Was tun?
Unter einem Axiom habe ich mir eigentlich etwas Seriöses vorgestellt.
Das beginnt schon mit dem „allgemeinen Wohnbedürfnis“ und dem, was man sich rechtlich darunter vorstellen soll.
Und was die Denkgesetze angeht: Ein typischer Zweitwohnungsfall nach diesen Vorstellung des BVerwG wäre der Verheiratete, der für seine ErwerbsZWEITwohnung mit Nebenwohnung registriert ist. Und was passiert dann> Er darf nicht besteuert werden, weil die Satzung verfassungswidrig ist (sagt das BVerfG). Und der Alleinstehende mit ErwerbsZWEITwohnung, die melderechtlich korrekt als Hauptwohnung registriert ist> Der wird auch nicht besteuert, weil die Satzung verfassungswidrig ist.
Von 1979 bis 2009 - Nichts dazu gelernt. Selbst die Ortsveränderung bliebt ohne Folgen.
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