ZWS Hamburg

Alfred @, Sonntag, 25.10.2009 (vor 5297 Tagen) @ hummingbird

Die „nette Dame vom Amt“ ist – wenn sie das wirklich so behauptet hat -, entweder unwissend, schlecht ausgebildet, dumm, ignorant, verlogen, bösartig oder träge - oder alles zusammen. Vielleicht hat sie auch nur was gegen Bayern.

Melderechtlich entscheidend ist einzig und allein,
a)ob man mehrere Wohnungen nutzt,
b) welche Wohnung die vorwiegend genutzte ist.
Wo sich die Uni befindet ist hingegen völlig gleichgültig.

Was die Meldepflicht angeht, das hat aber nichts damit zu tun, ob man studiert oder nicht, könnte bei Dir § 24 des Hamburgischen Meldegesetzes zutreffen:
"Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht …"

Ansonsten: Ab-/Ummelden kann man sich jederzeit. Wenn die melderechtliche Registrierung falsch ist, ist man dazu sogar verpflichtet.

Bezüglich der „netten Dame vom Amt“ würde ich mir deren Namen, die Uhrzeit und den Inhalt des Gesprächs notieren und dem Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg eine Dienstaussichtsbeschwerde auf den Tisch legen. Dann hat er endlich was zu tun.

Desweiteren wäre es zwekmäßig, den eigenen Bürgermeister in BY zu informieren, dass in HH immer noch Störtebekers Geist umgeht. Keine Kommune ist befugt, einer anderen einer Einwohner abzujagen. Und schon gar nicht mit Lug und Betrug.


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