ZWS Hamburg

Alfred @, Montag, 26.10.2009 (vor 5268 Tagen) @ hummingbird

Definitiv:
1. Niemand muss einen Zweitwohnsitz anmelden. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang schlicht falsch.
2. Es geht hier ums Melderecht. Und da gibt es für Studenten keine Sonderregelung. Das Gesetz gilt für alle.
3. Wer mehrere Wohnungen nutzt, muss sich für diese anmelden. Die vorwiegend genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Einfach mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Da steht eigentlich alles drin.
4. Was in Deinem Fall richtig ist, kann ich nicht beurteilen, da mir die Informationen über Deine Wohnverhältnisse fehlen. Wenn Du eine Wohnung in BY nutzt und eine andere in Hamburg, ist eine davon die Haupt-, die andere die Nebenwohnung. Die Registrierung richtet sich nach dem vorwiegenden Aufenthalt. Wenn Du in Hamburg keine Wohnung nutzt, musst Du Dich dort überhaupt nicht anmelden. Dann ist die Wohnung in BY die alleinige Wohnung
5. Für die (Um)meldung brauchst Du keine andere Begründung als die Feststellung, dass Du die Wohnung in Bayern vorwiegend nutzt. Die muss natürlich stimmen.


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