ZWS Köln untervermietet Abmeldung verschlafen
Da hilft alles nichts: Klagen oder Zahlen!
Die entscheidende Frage ist einzig und allein: Lässt sich – möglichst hieb- und stichfest -, nachweisen, dass Du Mitte (>) 2005 aus der Wohnung ausgezogen bist, diese seitdem nicht mehr benutzt und nur „vergessen“ hast, Dich abzumelden. Wenn das machbar ist, verstieße die Besteuerung gegen Bundesrecht.
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bertin,
28.10.2009
- ZWS Köln untervermietet Abmeldung verschlafen - Alfred, 28.10.2009