ZWS Chemnitz

Alfred @, Donnerstag, 05.11.2009 (vor 5258 Tagen) @ xxxsebxxx

ob die melderechtliche Situation richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Falsch ist auf jeden Fall der Begriff „Wohnsitz“. Es geht hier wenn überhaupt um eine „Nebenwohnung“. Die „Steuererklärung“ der Stadt Chemnitz ist diesbezüglich falsch.
Für die Erklärung kannst Du das Kästchen zur Angabe
„Bei meinem Hauptwohnsitz handelt es sich um eine Wohnung; Grundriss der Wohnung oder Mietvertrag bzw. Bescheinigung der Eltern , der Wohnungsinhaberin/des Wohnungsinhabers sind als Nachweis beigefügt.“
Als weiterer Nachweis genügt eine (schriftliche) Bescheinigung der Eltern, dass Du bei Ihnen als melderechtliche Hauptwohnung nur Wohnraum in der (elterlichen) Wohnung nutzt und diesen nicht innehast.
Damit bist Du nicht steuerpflichtig. Ein Grundriss ist nicht erforderlich.
Bezüglich Deiner melderechtlichen Erfassung mit Nebenwohnung in Chemnitz solltest Du Dich informieren (z.B. auf der Startseite unter dem Menüpunkt „Hauptwohnung“).
Ob Du Schülerin, Berufstätig oder Auszubildende bist, ist völlig unerheblich. Entscheidend ist: ob volljährig und ledig.


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