ZWS bei 2 Personen (1x Erstwohnsitz und 1x Zweitwohnsitz)?
» Ich möchte dort aus diversen Gründen aber meinen Zweitwohnsitz melden.
Es gibt weder einen Zweitwohnsitz noch "diverse Gründe" einen solchen anzumelden. Vermutlich ist die "Nebenwohnung" gemeint, und da gibt es gesetzliche Regelungen. Das bitte erst Mal klären, dann evtl. wegen der ZWSt erneut nachfragen.
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- ZWS bei 2 Personen (1x Erstwohnsitz und 1x Zweitwohnsitz)? -
KaJo,
05.11.2009
- ZWS bei 2 Personen (1x Erstwohnsitz und 1x Zweitwohnsitz)? - Alfred, 05.11.2009