Meldepflicht | Datum Mietvertrag

heinetz @, Dienstag, 17.11.2009 (vor 5522 Tagen)

Hallo Forum,

ich will gerade für meine Wohnung in HH Wohngeld beantragen.

In dieser Wohnung wohne ich 'offiziell' seit 01.01.2009 mit
meiner Freundin zusammen. Die Wohnung habe ich allerdings
schon 2004 gemietet, meinen Hauptwohnsitz in Husum bis 2009
allerdings behalten und mich nicht mit Nebenwohnsitz in
Hamburg angemeldet.

Für meinen Wohngeldantrag benötige ich eine Kopie des Mitvertrags
sowie eine Bescheinigung des Vermieters. In beiden Dokumenten
steht, dass ich die Wohnung seit 2004 gemietet hätte ... was
ja auch stimmt.

Da nun das Datum des Mietvertrags/ auf der Vermeiterbescheinigung
nicht mit dem Datum auf der Meldebestätigung zusammenpassen,
könnte man sich bei der Wohngeldstelle natürlich fragen, ob ich
vielleicht die Meldepflicht verletzt hätte und nachträglich zu
Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden.

Sind meine Bedenken berechtigt oder könnte ich einfach darauf
beharren, dass ich die Wohnung zwar gemietet, aber deshalb
nicht in Hamburg gewohnt hätte> Könnte ich z.B. behaupten, dass
ich die ausschliesslich zum Arbeiten, für gelegentliche Feiern
mit Freunden in Ausnahmen auch zum Übernachten usw. gemietet
hätte >

danke für eine Einschätzung und

beset gruesse,
heinetz


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