Meldepflicht | Datum Mietvertrag

Alfred @, Dienstag, 17.11.2009 (vor 5525 Tagen) @ heinetz

Behaupten darf man, was man will. Nur: Es darf sich niemand finden, der das widerlegen kann, und es darf nicht offenkundig falsch sein. Der Rest ist reine Gewissensfrage (Mt 5,37).


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