ZWS trotz Behinderung?!
Abgesehen davon, dass die ZWSt-Satzung der Stadt Magdeburg verfassungswidrig ist – was man vor Gericht allerdings erst erstreiten muss (Klage), gibt es nur drei Möglichkeiten.
Die 1., dünne Möglichkeit ist der Erlass der Steuer wegen Unbilligkeit (§ 9, Abs. 2. und 3 der Satzung). Eine ausdrückliche Regelung für Behinderte gibt es nicht. Du bist auf die „Gnade“ der Stadt angewiesen.
Die 2., ebenfalls dünne Möglichkeit könnte sich ergeben, wenn Du das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. bist.
Die 3., ebenfalls dünne Möglichkeit ist, wegen der Behinderung auf Art. 6 Abs. 1 GG zu klagen.
Ansonsten für genauere Auskünfte:
- Ist die „Aufforderung zu zahlen“ schon der Steuerbescheid oder erst die Forderung zur Abgabe einer Steuererklärung>
- Wenn Steuerbescheid: Wann ist er erstellt/Dir zugegangen>
- Ist Deine melderechtliche Hauptwohnung die Wohnung Deiner Eltern, bei denen Du noch lebst>
- Wo hältst Du Dich vorwiegend auf> In Mageburg oder am Ort Deiner melderechtlichen Hauptwohnung>
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testtest,
19.11.2009
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Alfred,
19.11.2009
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testtest,
19.11.2009
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Alfred,
19.11.2009
- ZWS trotz Behinderung?! - testtest, 20.11.2009
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Alfred,
19.11.2009
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testtest,
19.11.2009
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Alfred,
19.11.2009