ZWS trotz Behinderung?!

Alfred @, Donnerstag, 19.11.2009 (vor 5243 Tagen) @ testtest

Das mit der Ablehnung des Erlasses hatte ich mir schon so gedacht. Damit solltest Du an die Presse gehen.
Um eine Klage kommst Du allerdings nicht herum. Wenn der Steuerbescheid am 17. bei Dir eingegangen ist, dürfte er etwa vom 13. oder 16.11. sein. Dann hast Du bis zum 17.12. Zeit für die Klage. Trägt der Steuerbescheid ein älteres Datum, kann die Frist u.U. früher ablaufen. Auf jeden Fall Briefumschlag und evtl. vorhandene Zustellungsurkunde aufbewahren.
Du „könntest“ Dich nicht mit Hauptwohnung in Magdeburg melden, Du bist dazu verpflichtet, weil Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Die Kosten für das Ummelden des Autos sind kein Argument. Du bist melderechtlich falsch erfasst.
Wenn Du noch keine 27 bist, kann man die von mir genannten Möglichkeiten 2. und 3. in der Klage zusammen anrühren. Leider nicht mit zwingenden rechtlichen Folgen, aber doch recht unbequem für die Richter am VG in MD.


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