Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln
Einen Klageantrag stellen
und dann den Sachverhalt chronologisch darlegen. Belege dazufügen.
Schreiben, warum man der Auffassung ist, nicht der ZWS zu unterliegen.
Das Verwaltungsgericht hat den Amtsermittlungsgrundsat, d.h. es müsste die Situation von sich aus vollständig ermitteln.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es das tut, daher einfach alles vortragen, was der Sache dienlich ist.
Viel Glück.
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Nicola,
22.11.2009
- Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln - Yvonne Winkler, 22.11.2009
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Alex123,
22.04.2010
- Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln - Alfred, 22.04.2010