Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln

Alfred @, Donnerstag, 22.04.2010 (vor 5585 Tagen) @ Alex123

Ich heiße zwar nicht Nicola, antworte Dir aber trotzdem.
1. Einfach nachlesen, was Yvonne geschrieben hat. Wenn Du die Klage so begründet hast, wird das Gericht schon auf Dich zukommen
2. Denke daran, bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zu stellen, sonst musst Du erst mal zahlen.
3. Die Stadt wird
- den Steuerbescheid berichtigen (Du bekommst einen neuen Steuerbescheid),
- behaupten, Deine Unterlagen nie bekommen zu haben, allein schon deswegen, weil sie davon ausgeht, dass Du das Gegenteil wohl nie beweisen kannst,
4. Das Verfahren wird, weil in der Hauptsache erledigt, eingestellt und das Gericht wird Dir die Gerichtskosten aufbrummen.


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