ZWST in Erfurt

HolgerP @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5692 Tagen)

Hallo
Ich bin neu hier und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.
Mein Sohn hat von Ende 2005 bis Ende August 2009 studiert .Er hat erfolgreich sein Masterabschluß erreicht. Jetzt fehlt nur noch eine Arbeit.
Seinen Hauptwohnsitz hat er in Sondershausen und während des Studiums seinen Nebenwohnsitz in Erfurt. Nun bekam er vor 14 Tagen einen Fragebogen den er ausfüllte und an die Uni weiterleitete. Diese schickten Ihn an die Stadtverwaltung. Heute bekam er dann eine Zahlungsaufforderung von knapp 1000 Euro. Er viel natürlich aus allen Wolken da er von dieser Steuer bis zu dem Brief mit dem Fragebogen nichts wusste.
Nun meine Frage: Ist die Stadt Erfurt berechtigt rückwirkend diese Steuer geltent zu machen. Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist>
Und falls er doch zahlen muss kann ich als Erziehungsberechtigter diese Kosten bei meiner Lohnsteuer geltent machen. Um ihm so wenigsten etwas zurück zu geben. Da er ja noch kein Einkommen hat und im auch kein Arbeitslosengelt zusteht.
für einen guten RAt wäre ich sehr dankbar zumal wir einen Monat Zeit haben um ggv Einspruch zu erheben.
mfg Holger


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