Konfusius in Köln

Bjoern @, Montag, 30.11.2009 (vor 6089 Tagen) @ Alfred

und ich dachte bisher immer, der Rechtsschein käme nur im Zivilrecht vor. im öffentlichen Recht hat er eigentlich nichts zu suchen, da die Verwaltung eigentlich gemäß Art. 20 (3) GG an Recht und Gesetz gebunden ist. aber die Richter werden schon richtig erkannt haben, dass die armen Kollegen im Kölner Steueramt komplett überlastet sind und daher auf aufwändige Sachverhaltsermittlungen verzichten dürfen. man lernt halt nie aus! :-|


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