vergessene Abmeldung

Alfred @, Freitag, 11.12.2009 (vor 5397 Tagen) @ Fienchen

Das ist die übliche Vorgehensweise der Stadt. Rechnet sich wahrscheinlich sogar.
Was zu tun ist, steht hier auf vielen Seiten. Die Steuer ist wegen der falschen melderechtlichen Verhältnisse m.E nicht berechtigt (die besteuerte Wohnung muss dem Inhaber als Nebenwohnung dienen) Deswegen:
1. Fristgerecht Klage beim VG einreichen,
2. Antrag an die Stadt Köln auf Aussetzung der Vollziehung mit Hinweis auf Klage,
3. Abmelden der Nebenwohnung mit dem Datum des Auszugs.
Unabhängig davon: Wenn noch möglich, Bestätigung des Vermieters üder die Dauer des Mietverhältnisses einholen.


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