vergessene Abmeldung

Alfred @, Samstag, 12.12.2009 (vor 5394 Tagen) @ Fienchen

Die Klage muss der Steuerpflichtige einreichen. Zuständig ist das VG Köln. Die Klage kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Die Monatsfrist für das Einreichen der Klage muss unbedingt eingehalten werden.


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