Zweitwohnsitz sinnvoll???
Hallo,
ich vermute, es geht hier nicht um das Begründen eines Wohnsitzes, sondern um das An-/Ummelden nach dem Melderecht>
Das Meldegesetz besagt dazu im Wesentlichen:
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners. „Vorwiegend“ ist dabei rein zeitlich zu sehen, d.h. in welchem Ort man sich länger aufhält. Dementsprechend muss die Anmeldung erfolgen.
Das Zweitwohnungsteuergesetz der Stadt Bremen kenne ich nicht, es ist im Internet auch nicht einsehbar. Ich gehe allerdings davon aus, dass das Gesetz an das Melderecht anknüpft und jede Nebenwohnung besteuert. Aus Sicht der Zweitwohnungsteuer bedeutet das: Nur durch die Meldung mit Hauptwohnung in Bremen lässt dich die Steuer vermeiden - ob das zutrifft: s.o.
Noch Fragen>
Gruß
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- Zweitwohnsitz sinnvoll??? -
Losbol,
30.08.2006
- Zweitwohnsitz sinnvoll??? - Christian, 30.08.2006